Rechtsschutz Wartezeit
Wie lang ist Wartezeit?
Die Wartezeit ist der Zeitraum, der nach Beginn des Rechtsschutzvertrages vergehen muss, bis ein Rechtsproblem auftreten kann, damit es versichert ist. Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate, für einige Rechtsgebiete, z.B. Arbeits Rechtsschutz können es auch 6 Monate sein.
Keine Wartezeit besteht hingegen für Rechtsgebiete, die plötzlich auftreten können, wie Straf Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz (z.B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung) oder auch die Geltendmachung eines Schadenersatz Rechtsschutzes (z.B. nach einem Unfall).