Steuer Rechtsschutz
Nur vor Gericht versicherbar?
Der Steuer Rechtsschutz ist in gängigen Rechtsschutzversicherungen erst ab einem Gerichtsverfahren versichert, d.h. evtl. vorherige Arbeiten eines Rechtsanwaltes muss der Versicherte selber bezahlen. Es gibt allerdings auch Rechtsschuztzversicherungen, in denen bereits der Einspruch oder Widerspruch durch einen Rechtsanwalt versichert ist.
Um das Rechtsgebiet, in der Rechtsschutzversicherung Leistungsart genannt, zu versichern, muss der entsprechende Bereich, z.B. der Privat Rechtsschutz oder für Kfz-Steuern/-Abgaben der Verkehrsrechtsschutz oder der Wohnungsrechtsschutz versichert sein.