Single Rechtsschutz
Was ist hier versichert?
Im Single Rechtsschutz sind grundsätzlich die selben Rechtsgebiete (in der Rechtsschutzversicherung Leistungsarten genannt) versicherbar, wie für eine Vollversicherung. Der Unterschied besteht darin, dass im Single Rechtsschutz natürlich keine Ehe- oder Lebenspartner mitversichert sind, wohl aber in der Regel evtl. Kinder des Singles.
Der Single Rechtsschutz zeichnet sich durch einen geringeren Beitrag aus, d.h. ohne Ehe-/Lebenspartner sollte man immer den Single-Nachlass in Anspruch nehmen.