Verkehrsrechtsschutz
Unter 60 € im Jahr
Wenn Sie motorisierte Fahrzeuge besitzen oder motorisierte Fahrzeuge bewegen, die Ihnen nicht gehören, benötigen Sie einen Verkehrsrechtsschutz bzw. Fahrer RS. Umgekehrt bedeutet das, dass Sie als Fußgäner, Radfahrer usw. und auch als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV), z.B. Bahn, Bus keinen Verkehrsrechtsschutz abschließen brauchen, wenn Sie bereits einen Privat RS haben.
Sollten Sie aber beabsichtigen, "nur" einen Verkehrsrechtsschutz zu nutzen, so sind Sie als Fußgäner, Radfahrer usw. und auch als Fahrgast im ÖPNV zusätzlich versichert. Ein Verkehrsrechtsschutz wird bereits für unter 60 € pro Jahr angeboten.
In einem Verkehrsrechtsschutz sind verschiedene Rechtsgebiete (auch Leistungsarten genannt) versichert:
- Schadenersatz, z.B. wenn nach einem Unfall Schadenersatzansprüche an den Unfallgegner gestellt werden, dann steht auf der Gegenseite immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung, weil diese eine Pflichtversicherung ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung versucht immer die Schadenersatzansprüche abzuwehren, ggf. auch durch ein Gerichtsverfahren. Wenn die Ansprüche dann berechtigt sind, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung steht also auf der Seite des Geschädigten, während die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Seiten des Schädigers steht.
- Vertragsrecht, z.B. ein Rechtssstreit um einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug oder einen Reparaturvertrag,
- Ordnungswidrigkeiten, z.B. wenn ein Vorschriftenverstoß vorgeworfen wird,
- Verwaltungsrecht, z.B. wenn es um Führerscheinentzug geht,
- Strafrecht, z.B. ein Strafverfahren wegen Körperverletzung bei einem Unfall,
- Steuerrecht, z.B. wenn es um die Kfz-Steuer geht, ggf. auch
- Sozialrecht, z.B. wenn die gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Unfall nicht zahlen möchte,
- Opfer Recht ist für eine Nebenklage in einem Strafverfahren.
Ein klassischer Ausschluss vom Versicherungsschutz sind Halte- und Parkverstöße.
Wenn Sie nur ein Fahrzeug versichern möchten, wählen Sie im nachfolgenden Vergleich "Verkehr nur für Vers.nehmer" und nehmen alle anderen Haken heraus. Wenn Sie mehr als ein Familienfahrzeug haben, wählen Sie bitte "Verkehr Familie (für alle KFZ)":