Sozialrechtsschutz
Nur vor Gericht versicherbar?
Der Sozialrechtsschutz umfasst Klagen vor einem Sozialgericht, z.B. bezüglich einer Streitigkeit mit einer Sozialversicherung, also einer gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder einer Berufsgenossenschaft. In der Regel ist dieses Rechtsgebiet - auch Leistungsart genannt - erst ab einem Gerichtsprozess versichert, d.h. vorherige Aktitvitäten eines Rechtsanwaltes müssen die Versicherten hier selber tragen. In einigen Rechtsschutzversicherungen ist dieses Rechtsgebiet aber bereits ab dem Widerspruchsverfahren versichert, d.h. der Zeitpunkt, zu dem Sie Widerspruch gegen einen ergangenen Bescheid erheben.
Um den Sozialrechtsschutz zu versichern, muss ein Privat Rechtsschutz abgeschlossen werden. Passende Rechtsschutz-Anbieter können Sie hier vergleichen: