Studentenrechtsschutz
Brauchen Studenten einen Rechtsschutzvertrag?
Stundenten können grundsätzlich alle Rechtsschutzversicherungen abschließen, die auch andere Versicherte benötigen. Wenn der Student keinen Job hat, kann auf den Berufsrechtsschutz verzichtet werden, ebenso auf den Verkehrsrechtsschutz, wenn Fahrzeug vorhanden ist. Beim Fahren nur fremder Fahrzeuge könnte ein Fahrer Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Studenten, die noch bei Ihren Eltern wohnen, sind über einen ggf. bei den Eltern vorhandenen Rechtsschutzvertrag mitversichert.